Da muss ich Teralios in einigen Punkten wiedersprechen. Vom rechtlichen Standpunkt aus, macht es durchaus Sinn zum Beispiel Uploads vom eigen Server auszulagern, wenn man einen oder mehrere Server besitzt, auf denen man mehrere Seiten betreibt. In dem Moment ist man Provider. Und da sieht die Rechtslage ein bisschen anders aus. Denn da unterscheidet man mittlerweile in der Rechtsprechung zwischen Content-Provider, Access-Provider und Host-Provider.
Da die meisten von uns eigene Server besitzen, auf denen sie mehrere Seiten betreiben, können sie rechtlich als Provider gesehen werden. Xendach war zum Beispiel ein Content Provider, weil wir diese Seite auf einem eigenen Server, mit noch anderen Seiten betrieben haben und nichts ausgelagert hatten, sondern sich alles auf unserem Server abspielte. Damit waren wir auch im vollen Umfang rechtlich haftbar, was auf
xendach passierte.
Content-Provider sind Serverprovider, die eigene Inhalte auf ihren Seiten anbieten. Darunter fallen auch Uploads, die auf dem eigenen Server gespeichert werden. Damit werden sie als eigene Inhalte gewertet.
Access-Provider leiten einfach nur Informationen weiter und sind zum Beispiel nicht haftbar.
Host-Provider stellen fremde Informationen und Inhalte auf dem eigenen Webserver und den eigenen Seiten zur Verfügung und sind grundsätzlich auch nicht haftbar.
Was Stefan mit
xendach also vor hat, indem er die Uploads über einen Drittanbieter laufen lassen will, ist vom "Content Provider" zum "Host Provider" zu wechseln. Denn
xendach wird auch mit mehreren anderen Seiten auf seinen Servern liegen. Damit ist er Provider.
Außer, (und das gilt auch für den Access Provider), man hat postitve Kenntnis der Rechtsverletzung.
Uploads auszulagern, ist im Grunde genommen eine Abgabe der Verantwortlichkeit und damit eine Rechtssicherheit. Denn es gibt mittlerweile genügend Präzidenzurteile, die dem Seitenbetreiber recht geben, dass es unmöglich ist, sämtliche Inhalte seiner Seiten zu kennen und ihm auch da ein wenig die Verantwortung nehmen. Eine entsprechende Änderung im TMG wird schön lange gefordert. Anders sieht es bei Serverprovidern aus. Die sollen in Zukunft mehr in die Pflicht genommen werden. Daher die Trennungen der einzelnen Serverprovider und ihren Verantwortlichkeiten.
Bei Webspacekunden mit nur einer Seite sieht es ein klein wenig anders aus. Da weise ich mal auf Paragraph 10 TMG hin.
Google spuckt da sehr viel zu diesem Thema aus. Zumal es Anwaltskanzleien mittlerweile gestattet ist auf ihren eigene Webseiten solche Themen ausführlich zu behandeln. Vor 20 Jahren waren Visitenkarten und evtl. ein Eintrag in den Gelben Seiten das höchste der Gefühle. Da durften Anwälte noch keine eigenen Seiten besitzen oder generell öffentlich Werbung betreiben. Das hat sich zum Glück geändert.