XenForo 1.4 HYS - Erweiterte Möglichkeiten für Moderatoren und Administratoren

pinn

dein Artikel gibt es , das stimmt . aber man behält sich ein hausrecht vor ! hier ein auszug aus den Nutzungsbestimmungen
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Das rote sollte stimmen der Rest ist schon gelogen!
Dort steht eindeutig drin das man das Recht hat seine Meinung zu äußern,
ob man das als Admin nun duldet ist was anderes klar.
Jedoch gilt dieser § ganz sicher!

Natürlich gilt der Paragraph, aber wenn Du rechtlich etwas versiert wärst, dann würdest Du wissen, dass in bestimmten Situationen hier anderes Recht überwiegt:

§ 903 BGB, auch die Besitzschutzrechte aus §§ 858, 862 BGB greifen, AGBs kennst Du ja sicher auch. Soll ich das für Dich ausführlicher erläutern?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ehd Kennst du den Artikel 5 des Bonner Grundgesetzes?
Dann solltest du auch den ganzen Artikel hier veröffentlichen statt nur den Teil, der deine Argumentation stützt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Und es ist gut so, dass man zumindest bestimmte Dinge hier reguliert, so dass man nicht einfach jemanden Beleidigen kann oder Lügen verbreiten darf über jemanden. Denn sowas wäre in der absoluten Meinungsäußerung möglich.

Und Funktionen wie jemanden aus einem Thema aussperren fallen auch nicht unter Zensur sondern dienen auch mal dazu die erhitzten Gemüter von Nutzern zu kühlen, ohne dass man wie bis jetzt das ganze Thema dicht machen muss. Praktisch.
 
Wenn du es absolut richtig machen willst mit § dann ist das Grundgesetz an 1990 eh null und nichtig, ist ein anderes Thema, deshalb sollten wir das nun auch hier lassen.
Da du es hier ansprichst und ich es als studierter Historiker (Nebenfach) so nicht stehen lassen kann und auch nicht will, werde ich dennoch etwas dazu sagen:

Was du da erzählst ist Schwachsinn und wird oft von den Leuten erzählt, die sich nicht wirklich mit der Thematik beschäftigt haben aber doch etwas sagen wollen, damit aber unfassbares Halbwissen verbreiten.

Richtig ist, dass das deutsche Grundgesetz absichtlich nicht Verfassung genannt wurde. Die Gründe liegen in der Teilung und auf der Hoffnung einer Wiedervereinigung, die ja bekanntlich ab 1989 an Angriff genommen wurde und Oktober 1990 abgeschlossen war. Auch richtig ist jedoch, dass das Grundgesetz Verfassungscharakter hat und de facto eine Verfassung ist. Falsch ist jedoch, dass das Grundgesetz, so wie du es behauptest und einige andere, 1990 erloschen ist. Richtig hingegen ist, dass durchaus Überlegungen existierten mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen und solange das Grundgesetz in seiner jetzigen Form als Übergangslösung beizubehalten, bis eine neue Verfassung aufgesetzt ist.

Und damit kommen wir nun zu dem wichtigen Punkt: Mit der Wiedervereinigung wurde eine Reform des Grundgesetzes angestrebt und durch das Parlament 1994 abgeschlossen. Mit diesem Zeitpunkt ist das Grundgesetz, obwohl es nicht den Namen Verfassung hat, parlamentarisch anerkannt. Natürlich gab es darum Streitigkeiten, diese wurden jedoch 1996 vom Bundesverfassungsgericht beendet in dem es das Grundgesetz als Verfassung bestätigt hat.

Woran sich die meisten und vermutlich auch du aufhängen ist die Tatsache, dass die Verfassung nicht Verfassung heißt sondern Grundgesetz, dennoch erfüllt das Grundgesetz alle Anforderungen an eine Verfassung und ist von der höchste Instanz die unser System kennt, auch anerkannt. Die Behauptung, dass das Grundgesetz null und nichtig ist, ist faktisch nicht haltbar und falsch. Etwas Recherche würde da helfen, gerade in unserer Zeit in dem die Informationen nur eine Suchmaschine weiter vorhanden sind.

An alle anderen: Entschuldigt, sowas kann ich jedoch wirklich nicht stehen lassen.
 
An dieser Stelle beenden wir auch hier den historischen Exkurs und kehren zurück zu den erweiterten Möglichkeiten für Moderatoren und Administratoren
 
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