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Facebook - auch Bilder und Beiträge einbetten

Hutschenreuter

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Videos von Facebook einbetten geht seit der 1.4.3 ja schon mal sehr gut.
Bei Bildern oder einzelnen Beiträgen (mit Kommentaren) funktioniert das noch nicht. Ist das demnächst möglich? Oder geht das schon und ich habe etwas übersehen.
 
Bei Bildern funktioniert das auch einwandfrei, du mußt dir nur den passenden Link ziehen.
Den bekommst du erst wenn du das Bild rechts anklickst und dann das Bild separat anzeigen lässt.
 
danke für die Hinweis. Das ist mir schon klar, aber die Linkadresse ist dann immer nur das direkte Bild - irgend ein ellenlanger Zahlenwuust mit .jpg. Man kommt damit nur auf das Bild direkt und nicht auf den Beitrag oder das Album in Facebook, also hat man keine Quellenangabe. Die rechtliche Frage ist... muss ich, wenn ich ein Bild direkt verlinke, auch die Quelle angeben? Ich denke ja. Viel einfacher wäre es doch, wenn das Einbetten funktioniert, weil dann die Quellenangabe integriert ist, oder liege ich da falsch.
 
Ok, du hattest nach Bildern gefragt :D
Quellenangabe bei extern verlinkten Bildern die nicht auf deinem Server liegen?
Da streiten sich hier noch die Geister in diversen Threads, auch über das Proxy-System.
Ich habe für mich entschieden das ich bei externen Links gerne auf Quellenangaben verzichte.
 
Es ist doch rechtlich grundsätzlich so - bei allen Inhalten, dass man bei Verlinkungen nie was angeben muss, da man ja keinen Inhalt verwendet sondern nur einen Verweis darauf. Wenn man ein Bild inline darstellt, muss man dagegen entweder über das Recht daran verfügen oder aber das Bild ist gemeinfrei. Bilder einfach inline innerhalb seines Verantwortungsbereichs zu veröffentliochen, kann erstens zu durchaus berechtigten Honorarforderungen und zweitens zu juristischen Nebenkosten führen.

Ich habe für mich entschieden das ich bei externen Links gerne auf Quellenangaben verzichte.

Aber nicht bei Inline-Darstellung, oder? Das ist riskant. Selbst bei Bildern, die auf facebook veröffentlicht sind, würde ich das eher nicht ohne Erlaubnis machen, zumindest nicht bei solchen, die eben klar von privaten Fotografen gemacht wurden und nicht von öffentlichen Einrichtungen wie Pressestellen usw. stammen.
Kai
 
Die haben die privatssphäre Einstellungen entsprechend gewählt. Wenn die das nicht wollen, kann das aktiviert werden. Ein passendes Urteil dazu gab es letztens.
 
Meiner Auffassung nach ist es egal, ob Direktlink, Inlinedarstellung oder Deeplink:
nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Februar 2014 stellen auch Deeplinks keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn der Urheber das Bild als für die Allgemeinheit öffentlich freigegeben hat, weil es keinem größeren Kreis dadurch zugänglich wird. Anders, wenn ich Bilder veröffentliche, die nur einem eingeschränkten Kreis (z. B. nur Facebook- Freunde) zugänglich sind. da brauche ich die ausdrückliche Erlaubnis. Die Frage ist auch nicht, ob ein Bild ein Copyright hat oder nicht (jedes Bild hat Copyright, egal von wem), sondern das bleibt immer das Problem des Urhebers der Veröffentlichung, nicht des "Verlinkers". Wer Bilder für die Allgemeinheit zugänglich veröffentlicht, der muss dafür Sorge tragen, auch die Erlaubnis dafür zu haben. Es ist ja auch ein Leichtes für ihn, die Bilder wieder zu löschen und damit wäre ein darauf gesetzter Link, egal welcher Art, ebenfalls nicht mehr vorhanden. Wenn ein fremdes Bild auf dem eigenen Server gespeichert und dann veröffentlicht wird, macht man sich dadurch selbst zum Veröffentlicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir nicht sicher, ob die hier verwendeten Begriffe eindeutig sind ... vielleicht mal eine Klärung:

Link = ist eben ein Link auf eine beliebige Seite im Internet
Deeplink = ist im Grunde dasselbe. Es gab vor Jahren mal juristische Auseinandersetzungen darüber, ob man nur auf Startseiten verlinken darf oder auch auf beliebige Seiten darunter. Es gab Betreiber, die hatten versucht, das zu untersagen. Ist vor Gericht gescheitert (Paperboy), wird auch im Artikel über das Urteil des EuGH erwähnt.
Inline = direkte Darstellung von Inhalten (Texte oder Bilder)

Grundsätzlich dürfen keine fremden Inhalte (Texte, Bilder, Tabellen, Datensammlungen, Grafiken usw.) veröffentlicht werden, also auf einem eigenen Medium (inline) dargestellt werden ohne dass man dazu das Recht des Urhebers hat (dabei ist es meines Erachtens völlig egal, ob man eine Kopie der Daten hat, oder nicht) - wenn diese Daten als Werke zu betrachten sind. Um den Werkcharakter zu bekommen, müssen Daten eine gewisse Schöpfungshöhe haben. Ist ein schwammiger Begriff, allgemein geht man davon aus, dass Bilder, Zeichnungen und andere Abbildungen in der Regel immer über eine ausreichende Schöpfungshöhe verfügen. Bei Kochrezepten und Wetterberichten etwa ist das eher nicht der Fall, bei Forenbeiträgen meistens auch nicht (bei längeren Reiseberichten z.B. aber schon ...).

Man darf im Grunde keine Bilder von facebook einfach auf einer eigenen Seite zeigen, ohne die Erlaubnis des Urhebers zu haben. Ausnahmen sind gemeinfreie Bilder oder solche, die etwa eine Creative Commons-Lizenz haben, die eben das erlaubt. Auch das einfache Nennen des Urhebers schützt nicht davor, dass dieser qua seines Urheberrechts eben darüber bestimmen kann, wo das Bild zu welchen Bedingungen erscheint und wo nicht. Im praktischen Leben kann man davon ausgehen, dass bei etlichen Bildern auf facebook von öffentlichen Einrichtungen, Pressestellen oder Firmen kein Urheber seine Rechte geltend machen wird. Es ist aber auch schon zu Abmahnungen gekommen. Wer kein Risiko eingehen will, muss beim Urheber um Erlaubnis fragen, wenn er ein Werk auf seiner Seite verwenden will.

Das oben zitierte Urteil stützt genau diese Auffassung exakt, denn dort geht es eben nicht um die inline-Darstellung, sondern ums Verlinken. Und das ist bis auf wenige Ausnahmefälle immer (zivilrechtlich) erlaubt. Strafrechtlich ist Verlinken dann unter Umständen relevant, wenn man auf strafrechtlich relavante Inhalte verlinkt (Kinderpornographie, Aufruf zu Straftaten usw.).

Meines Erachtens macht man sich auch schon zum Veröffentlicher, wenn man ein Bild (inline) darstellt, also das Bild als solches zeigt, ganz egal wo es gespeichert ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Speicherort etwas ausmacht, denn dann könnte man einfach alles veröffentlichen (und damit auch verwerten). Und das ist sicher nicht im Sinne der Urheber, die eben den gesetzlichen Schutz genießen. Alleine die Tatsache, dass jemand sein eigenes Werk veröffentlicht um dieses auch mit dieser Veröffentlichung zu verwerten versucht bedeutet keinesfalls, dass ihm das jeder nachmachen darf. Das ist die Rechtslage, wie ich sie kenne, und ich glaube nicht, dass ein seriöser Jurist das anders sieht.
Kai
 
Nein, es geht um das einbetten in die eigene Seite.

Bei Youtube, FB, Vimeo und wie sie alle heissen gibt es dazu Codes, mit dem auch der Urheber des Bildes, etc,. genannt wird. Und genau das ist erlaubt.
Das Hotlinking, also das Anzeigen des Bildes als wäre es Teil deiner Seite, das ist nicht erlaubt.

Ausser bei Meme's z.B.

Das hier ist erlaubt:
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 
Jein, ich denke, das ist einfach eine Grauzone. Es ist erlaubt, weil es keiner verbietet/verfolgt. Und vielleicht ist es auch wirklich einmal richtiggehend erlaubt. Grundsätzlich gilt aber auch hier: Es handelt sich um urheberrechtlich geschütztes Material, was man nicht einfach veröffentlichen also einbetten/inline zeigen darf.

Die Tatsache alleine, dass es bei Youtube zu sehen ist, ist meines Erachtens noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass man etwas verwenden darf. Es gibt sicher auch Material bei Youtube, von dem der Urheber nicht wünscht, dass es verwendet wird. Vielleicht weil er es auch nicht selber hochgeladen hat. Und wenn dieser Urheber dann den Film auf Deiner Seite sieht, hat er natürlich einen Unterlassungsanspruch gegen Dich.

Wenn der Uploader selber eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, schützt Dich das nicht davor, dass der Rechteinhaber auch einen Unterlassungsanspruch gegen Dich hat - nämlich die Veröffentlichung seines Materials zu unterlassen. Solltest Du Abmahnkosten haben, kannst Du versuchen, diese beim Uploader einzutreiben, gegen den Du dann (eventuell) einen Anspruch hast. Aber das wird praktisch nie gelingen ...

Bei Meme's ist es nicht anders. Wenn eines meiner Bilder in einem Meme verwendet wird, Du zeigst es eingebettet auf Deiner Seite, dann habe ich den Anspruch gegen Dich, dass Du das unterlässt. Keine Frage! Ich könnte Dir eine Unterlassungserklärung schicken und auch eine Honorarforderung (das doppelte des üblichen Satzes, falls Du mich nicht als Urheber genannt hast) - und das wäre rechtlich alles ok. Gerichte haben das alles schon so geurteilt - jedenfalls in Deutschland. Die Tatsache, dass irgendein Bild irgendwo zu sehen ist, bricht in keinem Fall Urheber- oder Verwertungsrechte.

Edit: Bei Trailern etc. ist es so, wie oben. Wenn man davon ausgehen kann, dass der Urheber will, dass das Material auch auf anderen Seiten gezeigt wird, dann dürfte es risikolos sein. An der eindeutigen Rechtslage, dass derartiges Material Urheberrechten unterliegt (steht auch immer im Abspann etc.) ändert das aber nichts.

Kai
 
Danke Hoffi - und in Facebook kann man neuerdings ja nicht nur den Code für "Video einbetten" erhalten, sondern auch für Bilder und Beiträge.
Das geht im Kontexmenü des Videos/Bildes/Beitrages immer dann, wenn der Eintrag öffentlich zugänglich ist. Bei eingeschränkt auf "nur für Freunde" ist auch kein Einbett- Code zur Verfügung. Man erkennt öffentliche Beiträge immer an dem kleinen Weltkugelsymbol. ( unter dem Video darüber neben Gefällt mir Angaben - 17 Std.).

In Xenforo 1.4.3 funktioniert das Einbetten von Videos automatisch, indem man den Code einfach in die Auswahlbox vom Mediensymbol eingibt. Facebook Beiträge und Bilder haben in Facebook auch Code zum Einbetten, nur geht das im Editor direkt (noch) nicht, oder doch? Weil mit der Auswahlbox des Bildsymboles den Code einfügen bringt einen leeren IMG- Platzhalter. Facebook Beiträge einbetten Code erscheint im Editor als normaler Text (logisch). Entweder ich habe jetzt was übersehen oder es ist (noch) nicht implementiert.

Und genau das war meine ursprüngliche Frage.
 
Memes unterliegen keinem Copyright, gibts Urteile zu.

Seiten wie YouTube und Facebook, wo man das deaktivieren kann wenn man das nicht will, dürfen eingebettet werden, ohne das man rechtliche Konsequenzen fürchen muss, Gibt es Urteile zu.

Wenn man selber lieber sehr Vorsichtig und Konservativ unterwegs sein will, dann lässt man es. Verboten ist es nicht.
 
Man müßte HTML für die Beiträge möglich machen um es anzuzeigen.

vB kann das im Blog und in der Signatur, bei XF hab ich nix gefunden.

html.JPG
 
Memes unterliegen keinem Copyright, gibts Urteile zu.

Seiten wie YouTube und Facebook, wo man das deaktivieren kann wenn man das nicht will, dürfen eingebettet werden, ohne das man rechtliche Konsequenzen fürchen muss, Gibt es Urteile zu.

Wenn man selber lieber sehr Vorsichtig und Konservativ unterwegs sein will, dann lässt man es. Verboten ist es nicht.


Zeig mir diese Urteile ... ;)

Ist auch egal, aber weil irgendjemand ein Bild oder einen Film von mir nach facebook oder Youtube lädt, wird nicht mein Urheberrecht gebrochen. Sonst könnte ja jeder einfach alles hochladen und eben sagen: ist ja auf facebook. So geht das aber mit Sicherheit nicht, denn damit ließe sich ja das Urheberrecht ganz leicht umgehen. Wenn Du ein Bild, wo ich die Urheberrechte habe, bei facebook findest und auf Deiner Seite postest (oder einer Deiner User), dann habe ich das Recht, dass Du das mit meinem Bild nicht tust. Ich könnte Dir eine Unterlassungserklärung schicken (auch kostenpflichtig ...) damit Du diese Veröffentlichung stoppst. Solltest Du das nicht tun, kann ich auch ein Verfahren gegen Dich anstrengen.

Es ist definitiv verboten, Material was urheberrechtlich geschützt ist - und das trifft auf Fotos in der Regel zu - ohne Erlaubnis des Rechteinhabers oder ohne eine Lizenz, die das erlaubt, zu veröffentlichen. Und es ist egal, wo man dieses Material gefunden hat. Ob nun diese vielen Urheberrechtsverletzungen gerade bei facebook verfolgt werden, ist eine ganz andere Sache. Das Risiko mag klein sein, wenn Du aber was veröffentlich hast und jemand kann sein Eigentum daran beweisen, hast Du keine Chance. Und da gibt es nun wirklich Urteile.

Lies Dir mal die Links unten durch, dann siehst Du das vielleicht anders ... ;)

http://irights.info/artikel/inhalte-auf-facebook-veroffentlichen-was-muss-ich-beachten/11555
http://www.e-recht24.de/artikel/fac...eteilter-vorschaubilder-abgemahnt-werden.html
http://t3n.de/news/facebook-abmahnungen-457021/
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ka...r-urheberrechtsverletzung-fuehren_054778.html

Kai
 
Ich wollte eigentlich keine Debatte mit irgendwelchen Halbweisheiten und veralteten Links führen wollen und losgetreten haben. Für die Rechtsklarheit sorgt, wenn nötig, mein Anwalt. Mir ging es nur ausschließlich darum, ob man technisch mit Xenforo 1.4.3 auch Facebook Bilder und Beiträge mit Kopieren des Codes verlinken und anzeigen kann. Das ist anscheinend nur bei Videos derzeit möglich und deshalb die Frage, ob das evtl. noch kommt.
 
Ich wollte eigentlich keine Debatte mit irgendwelchen Halbweisheiten und veralteten Links führen wollen und losgetreten haben. Für die Rechtsklarheit sorgt, wenn nötig, mein Anwalt. Mir ging es nur ausschließlich darum, ob man technisch mit Xenforo 1.4.3 auch Facebook Bilder und Beiträge mit Kopieren des Codes verlinken und anzeigen kann.

warum jetzt so aggressiv? Du hast doch selber gefragt:

Die rechtliche Frage ist... muss ich, wenn ich ein Bild direkt verlinke, auch die Quelle angeben? Ich denke ja. Viel einfacher wäre es doch, wenn das Einbetten funktioniert, weil dann die Quellenangabe integriert ist, oder liege ich da falsch.

Und da spielt es nunmal absolut keine Geige, und das habe ich versucht zu erklären, ob da eine Quelle angegeben ist, oder nicht. Eine Quellenangabe schützt absolut nicht vor einer Urheberrechtsverletzung, im Gegenteil: Sie macht es den Rechteinhabern leichter widerrechtlich verwendetes Material zu finden ... aber das muss jeder selber wissen.

Wenn niemand ein Add-on dafür schreibt, dann denke ich nicht, dass es sowas geben wird. Denn warum sollte man facebook-Beiträge (mit Diskussionen?) nochmal veröffentlichen? Das ist am Ende nur duplicate content ...

Kai
 
Das war doch nicht aggressiv sondern ein wohlgemeinter Hinweis. Meine "rechtliche" Frage war eine rhetorische Frage um die Quellenangabe. Wenn es schon für Facebook- Videos gemacht wurde, liegt doch nahe, dass es auch für Bilder und Beiträge kommt, wenn das Facebook schon explizit anbietet. Die Welt ist groß und nicht jeder Staat hat Gesetze wie in Deutschland. Wer wann was einbettet bleibt jedem doch selbst überlassen.

Meine Frage wurde beantwortet. Danke hoffi und bt012ss.
Vielleicht geht es ja nach dem nächsten update ;)
 
In der Tat sehr interessant, kannte ich nicht ist ja auch erst gut sieben Wochen alt. Wobei das Urteil natürlich in haarsträubendem Widerspruch zur bisherigen gängigen Praxis steht und auch zum deutschen Leistungsschutzrecht. Jetzt wäre natürlich im Detail zu klären, ob es sich beim inline-Einbinden von Bildern etwa um Framing handelt? Da bin ich mir dann doch nicht sicher, was facebook-Inhalte betrifft wäre das wohl erlaubt. Mal sehen, was Stock-Agenturen machen, deren Bilderkataloge im Netz stehen und nun von allen fröhlich geframed werden können ...

Aber nochmal danke für den für mich echt neuen Hinweis!
Kai
 
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