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Ich habe hier ein wichtiges Urteil des BGH.
Wenn Webseiten ein Empfehlen haben, in das man eine eMail-Adresse eintragen kann, kann dies als SPAM ausgelegt werden.
Quelle: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/neue-abmahnfalle-fuer-webseitenbetreiber
Wenn Webseiten ein Empfehlen haben, in das man eine eMail-Adresse eintragen kann, kann dies als SPAM ausgelegt werden.
Quelle: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/neue-abmahnfalle-fuer-webseitenbetreiber